Offene Fragen?
Allgemeine Fragen
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Alltag unterstützt. Er übernimmt Aufgaben, die Barrieren abbauen und Selbstständigkeit fördern – zum Beispiel das Aufheben von Gegenständen, das Öffnen von Türen, das Holen von Hilfe oder das Anzeigen körperlicher Veränderungen wie Unterzuckerung oder Anfälle. Assistenzhunde werden individuell für die Bedürfnisse ihrer Halter:innen ausgebildet. Sie sind offiziell anerkannte Hilfsmittel im Sinne der Inklusion und tragen aktiv dazu bei, dass betroffene Menschen ihren Alltag sicherer und selbstbestimmter gestalten können.
Ein Assistenzhund arbeitet ausschließlich für eine feste Bezugsperson und übernimmt Aufgaben, die direkt auf deren gesundheitliche Einschränkungen abgestimmt sind. Er ist also ein persönlicher Alltagshelfer. Ein Therapiehund begleitet Fachkräfte in sozialen oder medizinischen Einrichtungen und unterstützt die therapeutische Arbeit, arbeitet jedoch nicht für eine einzelne Person. Ein Besuchshund besucht Menschen in Einrichtungen, um Freude und Abwechslung zu bringen, ohne spezielle Aufgaben oder Prüfungen. Nur der Assistenzhund erfüllt eine gesetzlich definierte Funktion im Rahmen der Teilhabe und ist nach der Assistenzhundeverordnung anerkannt.
In Deutschland unterscheidet man mehrere Assistenzhundarten mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern. Dazu gehören der PSB-Assistenzhund (für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen wie Autismus, Angststörungen oder Depressionen), der Signalhund (für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen), der Mobilitätsassistenzhund (für Menschen mit körperlichen Einschränkungen) und der Warn- und Anzeigehund (für Menschen mit Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes). Jede dieser Arten hat ein klar definiertes Aufgabenprofil, das sich an der jeweiligen Beeinträchtigung orientiert. Es gibt noch den Blindenführhund. Diesen bilden wir nicht aus.
Die Ausbildung von Assistenzhunden ist in Deutschland durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) gesetzlich geregelt. Diese legt fest, welche Anforderungen an die Auswahl, Ausbildung, Prüfung und Kennzeichnung gestellt werden. Ziel ist eine einheitlich hohe Qualität und der Schutz des Hundes sowie seiner zukünftigen Halter:innen. Nur wer eine anerkannte Ausbildung und Prüfung nach den Vorgaben der AHundV durchläuft, darf den Hund offiziell als Assistenzhund führen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hund zuverlässig, tierschutzgerecht und auf wissenschaftlich fundierter Basis ausgebildet wird.
Ein Assistenzhund darf von Menschen geführt werden, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung im Alltag auf seine Unterstützung angewiesen sind. Voraussetzung ist, dass die Person körperlich, psychisch und sozial in der Lage ist, den Hund tierschutzgerecht zu halten und mit ihm als Team zusammenzuarbeiten. Auch Kinder oder Jugendliche können einen Assistenzhund haben, wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten die Verantwortung übernehmen. Wichtig ist, dass die Aufgaben des Hundes dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und seine Haltung im Sinne des Tierschutzes gesichert ist.
Die Qualität der Ausbildung wird durch die gesetzlichen Standards der Assistenzhundeverordnung garantiert. Dazu gehören ein Eignungstest vor Beginn, dokumentierte Trainingsschritte, regelmäßige Zwischenüberprüfungen, Gesundheitskontrollen und eine unabhängige Abschlussprüfung. Nur wenn das Team zeigt, dass der Hund seine Aufgaben sicher und reproduzierbar im Alltag ausführt, wird die Ausbildung anerkannt. Außerdem ist festgelegt, dass die Ausbildung ausschließlich durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen darf, die nachweislich tierschutzgerecht und wissenschaftlich fundiert arbeiten.
Selbstausbildung
Die Ausbildung eines Assistenzhundes ist immer individuell aufgebaut und richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen der zukünftigen Halterin oder des Halters. Sie beginnt mit einem Eignungstest, bei dem geprüft wird, ob der Hund die nötige Gesundheit, Nervenstärke und Lernbereitschaft mitbringt. Danach folgt die Grundausbildung mit Fokus auf Sozialverhalten, Alltagssicherheit und Grundsignale. Anschließend werden die spezifischen Aufgaben trainiert – also genau die Handlungen, die im Alltag helfen, Barrieren abzubauen. Dazu gehören etwa Warnen, Bringen, Abschirmen oder Anzeigen bestimmter Situationen. Parallel wird das Mensch-Hund-Team systematisch aufgebaut, damit Hund und Halter:in lernen, sich gegenseitig zu verstehen und zu vertrauen. Ziel ist ein verlässliches, ruhiges und sicheres Team, das im Alltag eigenständig funktioniert
Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert im Durchschnitt 24 bis 36 Monate. Die genaue Dauer hängt von der Art des Assistenzhundes, dem Trainingsumfang, der Erfahrung der Halterin oder des Halters und dem individuellen Lerntempo des Hundes ab. Einige Hunde lernen schneller, andere benötigen mehr Zeit, um Routine und Stressresistenz zu entwickeln. Wichtig ist nicht, in welchem Zeitraum die Ausbildung abgeschlossen wird, sondern dass der Hund seine Aufgaben sicher, zuverlässig und tierschutzgerecht ausführt
Der Ausbildungsstand wird regelmäßig dokumentiert und überprüft. Dazu gehören schriftliche Trainingsprotokolle, Zwischenbewertungen und praktische Tests in Alltagssituationen. Ziel ist es, die Entwicklung des Hundes und die Teamarbeit realistisch einzuschätzen. Kurz vor Abschluss erfolgt eine interne Vorprüfung, um sicherzustellen, dass das Team alle Aufgaben sicher und selbstständig beherrscht. Nur wer in allen Bereichen zuverlässig arbeitet, wird zur offiziellen Abschlussprüfung zugelassen. Diese Überprüfungen dienen auch dem Tierschutz, da sie helfen, Überforderung und Fehltraining frühzeitig zu erkennen.
Ja. Nach der Assistenzhundeverordnung muss jedes Team eine Abschlussprüfung bestehen, um offiziell als Assistenzhund-Team anerkannt zu werden. Geprüft wird sowohl das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit als auch die korrekte Ausführung der individuell trainierten Aufgaben. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige, anerkannte Prüfer:innen. Zusätzlich können jährliche Nachprüfungen oder Teamüberprüfungen verlangt werden, um sicherzustellen, dass Hund und Halter:in weiterhin sicher und harmonisch zusammenarbeiten. Nur mit bestandener Prüfung erhält der Hund die offizielle Kennzeichnung.
Finanzierung
Die Kosten für die Ausbildung eines Assistenzhundes liegen in der Regel zwischen 15.000 und 25.000 Euro, abhängig von der Ausbildungsart, den individuellen Aufgaben und der Dauer. Bei einer Selbstausbildung sinken die Gesamtkosten, dafür entstehen regelmäßige Ausgaben für Fachbegleitung, Trainingseinheiten, Prüfungen und Material. Hinzu kommen Tierarztkosten, Versicherung, Futter und Zubehör.
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Einige Stiftungen, Fördervereine und Sozialträger beteiligen sich an den Ausbildungskosten, insbesondere wenn ein nachgewiesener Bedarf besteht. Auch die Integrationsämter, Rehabilitationsträger oder Jobcenter können je nach Situation Zuschüsse gewähren. Zusätzlich gibt es gemeinnützige Vereine, die Patenschaften oder Spendenaktionen für einzelne Teams übernehmen. Förderanträge sind meist mit Nachweisen über die medizinische Notwendigkeit und ein klar definiertes Ausbildungsziel verbunden. Eine gute Vorbereitung und Begründung erhöhen die Chancen auf Unterstützung deutlich.
Neben den Ausbildungskosten fallen auch laufende Ausgaben an. Dazu gehören Futter, Tierarzt, Haftpflichtversicherung, Hundesteuer, Zubehör, Pflege und gelegentliche Nachschulungen. Monatlich sollten durchschnittlich 150 bis 250 Euro eingeplant werden, je nach Größe und gesundheitlichem Zustand des Hundes. Auch Rücklagen für unerwartete Tierarztkosten sind wichtig.
Wer sich die Ausbildung eines Assistenzhundes nicht leisten kann, hat mehrere Optionen. Es gibt gemeinnützige Organisationen, die mit Teilfinanzierungen, Patenschaften oder Spendenkampagnen helfen. Auch Crowdfunding-Plattformen werden häufig genutzt, um Unterstützer:innen zu finden.
Rechte und Pflichten
Ein offiziell anerkannter Assistenzhund gilt als Hilfsmittel im Sinne der Teilhabe und ist durch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) rechtlich geschützt. Das bedeutet: Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihren Assistenzhund an Orte mitzunehmen, an denen Tiere normalerweise verboten sind – zum Beispiel in öffentliche Gebäude, Arztpraxen, Behörden, Supermärkte oder Verkehrsmittel. Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der Hund offiziell geprüft und gekennzeichnet ist. Nur dann greifen die entsprechenden Schutzrechte.
Mit der Anerkennung gehen auch Pflichten einher. Halter:innen müssen dafür sorgen, dass ihr Assistenzhund tierschutzgerecht gehalten, gepflegt und regelmäßig tierärztlich betreut wird. Der Hund muss sich in der Öffentlichkeit kontrolliert und sozialverträglich verhalten, jederzeit abrufbar sein und darf keine Gefahr für andere darstellen. Außerdem sind regelmäßige Nachprüfungen oder Teamüberprüfungen verpflichtend, um die Eignung langfristig sicherzustellen. Der Ausweis und die Kennzeichnung dürfen nur verwendet werden, solange der Hund die Anforderungen erfüllt und keine gesundheitlichen Einschränkungen seine Arbeit verhindern.
Wenn ein Hund die Abschlussprüfung nicht besteht, darf er rechtlich nicht als Assistenzhund anerkannt oder gekennzeichnet werden. In vielen Fällen kann das Team jedoch gezielt weitertrainieren und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Bestehen schwerwiegende Gründe – etwa gesundheitliche Einschränkungen oder mangelnde Belastbarkeit –, kann entschieden werden, dass der Hund nicht für die Assistenzarbeit geeignet ist. In diesem Fall wird er als Familienhund weitergeführt, ohne Assistenzstatus. Die Entscheidung schützt sowohl den Menschen als auch den Hund, da die Aufgaben hohe Verantwortung und Stressresistenz erfordern.
Eignungstest und Auswahl eines Assistenzhundes
Der Eignungstest ist der erste Schritt auf dem Weg zum Assistenzhund und entscheidet, ob ein Hund körperlich, psychisch und charakterlich für diese Arbeit geeignet ist. Er findet meist in ruhiger Umgebung statt und umfasst Beobachtungen in verschiedenen Alltagssituationen. Getestet werden Umweltsicherheit, Sozialverhalten, Stressverarbeitung, Geräusch- und Körperempfindlichkeit, Spiel- und Arbeitsbereitschaft sowie der Umgang mit unbekannten Reizen. Der Hund wird dabei nicht „dressiert“, sondern in seiner natürlichen Reaktion beurteilt. Auch gesundheitliche Checks gehören dazu: Nur ein körperlich gesunder, belastbarer Hund darf in die Ausbildung starten. Das Ergebnis zeigt, ob der Hund das nötige Potenzial für die anspruchsvolle Aufgabe eines Assistenzhundes mitbringt.
Im Eignungstest werden sowohl Wesen als auch Belastbarkeit des Hundes bewertet. Entscheidend ist, dass der Hund freundlich, offen und sozialverträglich ist – gegenüber Menschen, Tieren und neuen Situationen. Er sollte keine übermäßige Angst, Aggression oder Jagdtrieb zeigen und sich gut anleiten lassen. Besonders wichtig sind Frustrationstoleranz, Konzentrationsfähigkeit und Teamorientierung. Ein idealer Assistenzhund reagiert interessiert, aber nicht impulsiv, bleibt in Stressmomenten ansprechbar und zeigt Freude an gemeinsamer Arbeit. Diese Eigenschaften sind die Basis für eine verlässliche und tierschutzgerechte Ausbildung.
Ein Assistenzhund braucht ein ruhiges, ausgeglichenes Wesen, hohe soziale Kompetenz, und er muss Spaß an Zusammenarbeit mit Menschen haben. Lernfreude, Belastbarkeit und Anpassungsfähigkeit sind zentrale Voraussetzungen. Der Hund sollte neugierig, aber kontrollierbar sein, selbst in ungewohnten Situationen ruhig bleiben und klare Strukturen mögen. Er darf weder übermäßig ängstlich noch dominant auftreten und sollte körperlich gesund, beweglich und stressstabil sein. Auch Bindungsfähigkeit spielt eine große Rolle.
ür die Ausbildung eines Assistenzhundes spielt die Rasse nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist das Einzeltier, seine Gesundheit, Belastbarkeit und sein Wesen. Ein Assistenzhund muss körperlich fit, sozial verträglich und stressresistent sein – unabhängig davon, ob er aus einer anerkannten Zucht oder dem Tierschutz stammt.
Wichtig ist, dass Qualzuchten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Hunde mit eingeschränkter Atmung, übermäßiger Faltenbildung, extremen Körperformen oder erblich bedingten Schmerzen dürfen nicht als Assistenzhunde ausgebildet werden. Solche Merkmale beeinträchtigen Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit und stehen im Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Ziel ist immer, ein gesundes, belastbares und charakterlich stabiles Tier auszuwählen, das Freude an gemeinsamer Arbeit hat und seine Aufgaben ohne körperliche Einschränkungen ausführen kann.
PSB-Assistenzhund
Ein PSB-Assistenzhund (Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen) ist für Menschen geeignet, die aufgrund psychischer oder neurobiologischer Erkrankungen im Alltag eingeschränkt sind. Dazu zählen unter anderem Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Angststörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Depressionen oder Dissoziative Störungen. Ein PSB-Hund hilft dabei, Sicherheit, Struktur und Stabilität im Alltag zurückzugewinnen. Er wird so ausgebildet, dass er auf die individuellen Symptome seines Menschen reagiert und unterstützend eingreift, bevor Überforderung oder Panik entsteht. Ziel ist immer, die Teilhabe und Selbstständigkeit der betroffenen Person zu verbessern.
Ein PSB-Assistenzhund kann sehr unterschiedliche Aufgaben lernen – immer abhängig vom individuellen Bedarf. Typische Aufgaben sind das Unterbrechen von Dissoziationen oder Flashbacks, das Führen aus überfüllten Räumen, das Abschirmen in Menschenmengen, das Anzeigen von Stress oder Anspannung, das Wecken bei Albträumen, oder das sich körperlich anlehnen, um Beruhigung und Erdung zu geben. Manche Hunde lernen, Medikamente oder Notfalltaschen zu bringen oder Hilfe zu holen. Diese gezielten Handlungen helfen, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen und Eskalationen zu vermeiden. Der Hund wird so zu einem verlässlichen Anker in belastenden Momenten.
Ja. Ein PSB-Hund kann für verschiedene psychosoziale Beeinträchtigungen ausgebildet werden – oft auch kombiniert, wenn mehrere Symptome bestehen. Bei Autismus hilft er, Reizüberflutung zu reduzieren, Distanz zu schaffen oder Routinen zu stabilisieren. Bei Angststörungen kann er Panikattacken früh erkennen, Sicherheit geben und zu geschützten Orten führen. Bei Depressionen hilft der Hund, Tagesstrukturen aufrechtzuerhalten und soziale Isolation zu verringern. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die konkrete Beeinträchtigung im Alltag, die der Hund durch gezielte Aufgaben ausgleichen kann.
Ein PTBS-Hund war ursprünglich auf die Unterstützung bei Posttraumatischer Belastungsstörung spezialisiert. Der Begriff wurde durch den weiter gefassten PSB-Assistenzhund ersetzt, um der Vielfalt psychosozialer Erkrankungen gerecht zu werden. Während der PTBS-Hund ausschließlich für Trauma-Folgestörungen vorgesehen war, deckt der PSB-Hund heute auch Autismus, Angststörungen, Depressionen oder Dissoziationen ab. Das Trainingsziel ist breiter: Der Hund reagiert auf emotionale Zustände und unterstützt seinen Menschen unabhängig von der genauen Diagnose.
Mobilitätsassistenzhund
Ein Mobilitätsassistenzhund unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen dabei, ihren Alltag selbstständiger zu gestalten. Er übernimmt Aufgaben, die Kraft, Reichweite oder Beweglichkeit ausgleichen. Dazu gehören das Aufheben heruntergefallener Gegenstände, Öffnen und Schließen von Türen oder Schubladen, Betätigen von Lichtschaltern, Bringen von Hilfsmitteln oder Hilfe beim Ausziehen von Kleidung. Viele Mobilitätshunde lernen außerdem, den Rollstuhl zu ziehen, auf Kommandos den Fahrstuhlknopf zu drücken oder beim Gleichgewicht zu helfen. Der Hund wird gezielt auf die individuellen Bedürfnisse seines Menschen abgestimmt und trainiert, Bewegungen sicher und ruhig auszuführen.
Ein Mobilitätsassistenzhund ersetzt keine Pflegekraft, sondern gleicht körperliche Grenzen dort aus, wo kleine, aber entscheidende Handlungen den Alltag erschweren. Er unterstützt beim Greifen, Tragen, Stabilisieren und Erreichen von Gegenständen, kann aber auch beim Aufstehen oder Hinsetzen helfen, indem er seinen Körper als stabile Hilfe anbietet. Durch diese Aufgaben verringert er die Abhängigkeit von anderen Personen und fördert die Eigenständigkeit. Gleichzeitig sorgt er für mehr Sicherheit, da viele körperliche Belastungen – etwa das ständige Bücken oder Strecken – durch den Hund übernommen werden.
Die körperliche Beeinträchtigung muss so ausgeprägt sein, dass der Hund im Alltag tatsächlich einen funktionalen Ausgleich bietet. Das bedeutet: Die Unterstützung durch den Hund muss medizinisch oder funktional begründet sein. Es geht nicht um Bequemlichkeit, sondern um reale Einschränkungen der Teilhabe, die durch den Hund kompensiert werden können. Häufig profitieren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch Muskelerkrankungen, Gelenkerkrankungen, Lähmungen oder Gleichgewichtsstörungen. Wichtig ist, dass die Person den Hund sicher führen und versorgen kann – mit oder ohne Assistenz.
Warn- und Anzeigeassistenzhund
Ein Warnhund erkennt eine körperliche Veränderung bereits vor dem Ereignis und kann somit frühzeitig warnen, bevor etwa ein epileptischer Anfall, eine Ohnmacht oder ein Unterzucker auftritt. Er reagiert auf minimale Geruchsveränderungen, hormonelle Schwankungen oder Verhaltensänderungen seines Menschen, die dieser selbst noch gar nicht bemerkt. Ein Anzeigehund hingegen zeigt eine Veränderung erst nach deren Eintritt an – zum Beispiel, wenn der Blutzuckerspiegel bereits zu niedrig ist oder ein Anfall begonnen hat. Beide Hundearten dienen der Sicherheit und Selbstständigkeit, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt ihrer Reaktion: Der Warnhund arbeitet präventiv, der Anzeigehund reaktiv.
Warn- und Anzeigehunde können eine Vielzahl von Erkrankungen erkennen, bei denen sich biochemische oder körperliche Prozesse messbar verändern. Typische Beispiele sind Diabetes mellitus (Erkennen von Unter- oder Überzuckerung), Epilepsie (Warnen vor Anfällen), Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Migräne, Allergien oder Stoffwechselstörungen. Auch bei psychischen oder neurologischen Erkrankungen, etwa Panikattacken oder Dissoziationen, können Hunde trainiert werden, bestimmte Symptome anzuzeigen. Grundlage ist die Fähigkeit des Hundes, über seinen feinen Geruchssinn und sein Beobachtungsvermögen kleinste Veränderungen wahrzunehmen – oft noch bevor technische Hilfsmittel anschlagen.
Falschreaktionen können vorkommen, vor allem in der Lernphase oder bei ungewöhnlichen Situationen. In der Ausbildung wird deshalb großer Wert auf präzises Feedback, klare Signale und regelmäßige Nachschulungen gelegt. Reagiert der Hund zu früh, zu spät oder ohne Anlass, wird dies nicht bestraft, sondern analysiert – denn meist liegt eine Veränderung in Umgebung, Stimmung oder Körperzustand zugrunde, die der Mensch selbst nicht wahrgenommen hat. Langfristig werden Falschmeldungen durch gezieltes Training deutlich reduziert. Kein Warn- oder Anzeigehund arbeitet perfekt, doch mit konsequenter Nachbetreuung bleibt seine Trefferquote dauerhaft hoch.